Zur Verhinderung von Waldbränden gilt ab dem 26.06.26 12:00 Uhr bis auf Widerruf im ganzen Kanton Zürich ein absolutes Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter vom Wald entfernt. Neben dem Entzünden von Feuer ist es auch verboten, brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen.
Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und -grills.
Vielen Dank für das Einhalten des Verbotes, denn aktuell kann jeder Funke massive Auswirkungen haben. Da unsere Einsatzausrüstung leider keine kurzen Hosen beinhaltet, möchten wir bei den aktuellen Temperaturen Brandeinsätze gerne auf ein Minimum begrenzen.