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Allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot

Geschrieben von: DominikPlapp

Ab Dienstag, 26. Juli 2022, 12.00 Uhr, gilt auf dem Gemeindegebiet der Stadt Dübendorf und der Gemeinde Wangen-Brüttisellen ein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot.

Verboten ist ab sofort:

  • Das Entfachen von offenem Feuer im Freien
  • Das Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle betrieben werden. Das
    Verwenden von Gasgrills ist erlaubt
  • Das Wegwerfen von brennenden Zigaretten, anderen Raucherwaren oder Streichhölzern,
  • Das Steigen lassen von sogenannten Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks-und Wunschlaternen oder dergleichen
  • Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern.

Das allgemeine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf. Für eine Aufhebung sind ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen, notwendig.